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LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2020 - L 15 AS 23/20 B ER RG |
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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07.02.2020 - L 15 AS 23/20 B ER RG (https://dejure.org/2020,75637)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07. Februar 2020 - L 15 AS 23/20 B ER RG (https://dejure.org/2020,75637)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Bremen, 08.12.2019 - S 16 AS 2311/19
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2020 - L 15 AS 23/20 B ER RG
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 10.07.2013 - B 5 R 185/13 B
Sozialgerichtliches Verfahren - mangelnde Prozessfähigkeit einer betreuten Person …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2020 - L 15 AS 23/20
Zwar können auch nach Inkrafttreten von § 178a SGG weiterhin Gegenvorstellungen gegen unanfechtbare gerichtliche Entscheidungen erhoben werden, wenn das Gericht nach dem maßgeblichen Prozessrecht befugt ist, seine Entscheidung von Amts wegen zu ändern (Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 10. Juli 2013 - B 5 R 185/13 B - Leitherer a.a.O. Rn. 12 m.w.N.), dies allerdings nur wegen Verletzung des Willkürverbots oder von anderen Verfahrensgrundrechten als denjenigen des rechtlichen Gehörs. - LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2012 - L 13 AS 256/12
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2020 - L 15 AS 23/20
Das Darlegen im Sinne dieser Vorschrift erfordert einen substantiierten Vortrag, aus dem sich ableiten lässt, in welcher Weise vor Erlass der angegriffenen Entscheidung das rechtliche Gehör eines Antragstellers im Sinne von Artikel 103 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verletzt worden sein soll; es müssen also schlüssig die Umstände aufgezeigt werden, aus denen sich die Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Gericht ergibt, und es muss weiter dargelegt werden, weshalb ohne den Verstoß eine günstigere Entscheidung in der Sache nicht ausgeschlossen werden könnte (vgl. etwa Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - L 13 AS 256/12 B ER RG ;… Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 178a Rn. 6b).